Beerdigung

Trauer und Bestattung

Teelichter auf der Mooreiche in der Stephanuskirche

Meine Zeit steht in Deinen Händen (Psalm 31,16)

Ein Mensch liegt im Sterben oder Sie haben einen Menschen verloren, der Ihnen nahe stand und wichtig war. Vielleicht können Sie im Augenblick gar nicht erfassen, was geschehen ist. Vielleicht ist auch ein langer Weg mit Leid und Schmerz zu Ende gegangen. Viele Gefühle werden Sie jetzt sicherlich bewegen. Angst, Verzweiflung, Nichtbegreifen, Hilflosigkeit. Vielleicht wissen Sie nicht, was jetzt zu tun ist, an wen Sie sich wenden können. Die folgenden Angaben sollen Ihnen helfen, den sterbenden Menschen, die Verstorbene, den Verstorbenen auf dem letzten Weg zu begleiten, die ersten rechtlichen und formalen Schritte zu tun und Ansprechpartner in der eigenen Trauer zu finden.

Was müssen Sie tun, wenn ein Mensch gestorben ist?

Stirbt ein Mensch zu Hause, muss ein Arzt verständigt werden. Rufen Sie am besten den Hausarzt der oder des Verstorbenen an. Er stellt den Totenschein aus. Beauftragen Sie zudem ein Bestattungsinstitut. Es übernimmt die Organisation der Bestattung und bietet Hilfe bei allen Formalitäten an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie und beantworten Ihre Fragen. Vielleicht kennen Sie ein Institut in Ihrer Nähe, oder Sie sehen im Branchenbuch/in unserem Gemeindebrief nach.

Holen Sie sich Unterstützung

Nehmen Sie Kontakt zu einem Pfarrer oder einer Pfarrerin auf. Sie begleiten Sterbende oder Hinterbliebene in ihrer Trauer und stehen ihnen bei. Rufen Sie Verwandte und gute Freunde an. Auch sie unterstützen Sie in den ersten Stunden und Tagen.

Abschied nehmen

Der oder die Verstorbene wird abgeholt. Ein schmerzlicher Schritt auf dem Weg des Abschiednehmens. Ob im Krankenhaus oder zu Hause, Pfarrerin oder Pfarrer können den Abschied mit einer Aussegnung begleiten.

Die Trauerfeier

Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin hilft Ihnen, die Trauerfeier zu organisieren und persönlich zu gestalten. Erzählen Sie von dem Verstorbenen. Vielleicht wissen Sie ein Bibelwort, das dem oder der Verstorbenen wichtig war. Es kann Grundlage für die Traueransprache sein.

Bestattungsfeiern in der Kirche

Nachdem sich die Gesetzgebung im Bestattungswesen in Bayern geändert hat, ist es nun endlich auch in Nürnberg erlaubt, dass die Särge der Verstorbenen in die Kirchen gebracht werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Gesundheitsamt eine Ansteckungsgefahr feststellt, was aber nur selten der Fall sein wird.

Durch diese gesetzliche Neuregelung ist es nun möglich, dass z.B. auch Einäscherungsfeiern und Feiern zur Erdbestattung in unserer Kirche möglich geworden sind.

So wäre bei Feuerbestattungen folgender Weg möglich:
Trauergottesdienst mit Sarg in der Stephanuskirche, Transport des Sarges zum Krematorium, dort Einäscherung ohne Feier.

Bei einer Erdbestattung müsste dann der Weg zum Friedhof organisiert werden.

Unsere Kirche bietet einen würdigen Rahmen auch für Trauerfeiern, der zeitliche Rahmen ist nicht so gedrängt wie im Krematorium und für viele Gemeindeglieder gut zu erreichen. In Gemeinden außerhalb von Nürnberg war diese Möglichkeit bei Einäscherungsfeiern schon lange möglich, der Kirchenvorstand freut sich, dass uns dies nun auch in Gebersdorf möglich ist.

Wenn Sie unsere Kirche für eine evangelische Trauerfeier nutzen wollen, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Pfarramt Kontakt auf.

Natürlich bleibt die Möglichkeit einer Einäscherungsfeier im Krematorium oder einer Trauerfeier auf dem Friedhof mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin davon unberührt.

Gedenken der Verstorbenen

Am Ende des Kirchenjahres gedenken wir im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag aller Verstorbenen eines Kirchenjahres.

Ihre Namen werden mit einem Gedenkritual verbunden noch einmal genannt. 

Dazu sind alle Angehörigen herzlich eingeladen.

Anfallende Kosten

Eine Trauerfeier im Krematorium oder auf dem Friedhof kostet:

  • 100,- EUR für alle aktuellen und weggezogenen evangelischen Gemeindemitglieder unserer Gemeinde
  • 200,- EUR für Personen anderer Konfessionen (katholisch, russ.orth., Mitglieder des ACK) oder anderer evangelischen Gemeinden
  • 400,- EUR für alle anderen Personen

In der Stephanuskirche fallen für die Benutzung der Kirche und den dafür nötigen Personaleinsatz pauschal weitere 100,- Euro an.

Weitere Infos

Eine Website der evangelischen Kirche zum Thema Tod und Trauer mit Lyrik, Musik und vielen interessanten Artikeln und Verweisen: www.trauernetz.de/