Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft aufgenommen. Das wichtigste Element der Tauffeier ist das Wasser. Dreimal wird dem Täufling Wasser über den Kopf gegossen. Dazu spricht die Pfarrerin oder der Pfarrer: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Die Taufe ist ein Sakrament, das von fast allen christlichen Kirchen anerkannt und praktiziert wird. Zur Taufe zugelassen sind alle, die bereit sind, den Glauben an Jesus Christus zu bekennen. In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist die Kleinkindertaufe die Regel. Da die Kinder den Glauben noch nicht selbst bekennen können, sprechen Patinnen oder Paten stellvertretend das Glaubensbekenntnis. Um getauft zu werden, brauchen Jugendliche oder Erwachsene keine Patin bzw. keine Paten. Sie sprechen das christliche Glaubensbekenntnis selbst.
Die Taufe findet in unserer Gemeinde entweder im regelmäßigen Sonntagsgottesdienst der Gemeinde oder in einem eigenen Taufgottesdienst im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst zu festgelegten Taufterminen einmal im Monat statt.
Das Patenamt: Begleitung und Verantwortung
Sie sollen den Täufling auf seinem Weg begleiten sowie auf den christlichen Glauben ansprechen: Patin und Pate
Wer Patin oder Pate wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen die Patin und den Paten in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Lebensweg begleiten. Bei dieser Begleitung soll auch der christliche Glaube zur Sprache kommen. Die Paten versprechen bei der Taufe, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Patenkind den christlichen Glauben kennenlernt.
Viele Eltern verbinden mit der Patenschaft den Wunsch, dass die Patin, der Pate im Falle ihres Todes an ihrer statt für die minderjährigen Kinder sorgt. Das Patenamt beinhaltet allerdings nicht als solches juristisch diese Pflicht.
Wer kann Pate oder Patin werden?
Alle getauften Christinnen und Christen, deren Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören. In vielen Landeskirchen sollte ein Pate evangelisch sein. Evangelische Christen müssen konfirmiert oder mindestens 14 Jahre alt sein. Wer allerdings aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein zu können.
Die Vorbereitung der Taufe
Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Pfarramt unserer Stephanuskirche, damit wir einen Termin mit Ihnen vereinbare, um das Fest in Ruhe besprechen zu können.
Bei diesem Treffen wird besprochen, wie die Tauffeier ablaufen soll. Bei vielen Elementen (Auswahl der Lieder und des Taufspruches, den Fürbitten, der Taufkerze) können Sie die Feier mitgestalten.
Wichtig ist die Auswahl eines Taufspruches. Dieser biblische Vers soll den Getauften oder die Getaufte ein Leben lang begleiten.
Die Taufkerze …
… ist ein wunderbares Symbol für das Wort Jesu: »Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht in der Finsternis umherirren, sondern das Licht des Lebens haben.« (Joh.8,12) Dieses Licht soll das Kind durch sein Leben begleiten, damit es selbst leuchtet und andere mit seiner Liebe wärmt.
Eine Taufkerze ist natürlich nicht Pflicht. Wenn Sie eine für Ihr Kind mitbringen, machen wir sie unmittelbar nach der Taufhandlung an der großen »Osterkerze« an. Ein Wort der Deutung wird dazu gesagt. Die Kerze soll später an allen wichtigen Tagen für das Kind leuchten – z.B. am Geburtstag, auch am Tauftag…
Taufkerzen bekommt man in Geschenkeläden und Kerzengeschäften. Da die Geschmäcker zu verschieden sind, halten wir in der Gemeinde keine Kerzen zum Verkauf bereit.
Taufspruch
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Taufkleid?
Ein Taufkleid ist eine schöne Tradition, aber nur, wenn in der Familie schon eins vorhanden ist. Eine Anschaffung ist – jedenfalls für uns – nicht nötig.
Die Taufe findet in unserer Gemeinde entweder im regelmäßigen Sonntagsgottesdienst der Gemeinde oder in einem eigenen Taufgottesdienst statt. Unter den aktuellen Terminen finden Sie die schon geplanten Tauftermine.
Kosten
Die Taufe ist für Gemeindemitglieder im Rahmen des Sonntagsgottesdienstes oder im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst gebührenfrei.
Bei Täuflingen aus anderen Gemeinden beträgt die Gebühr Euro 100,-.