Unser Gemeindehaus hat wunderschöne Räume, die zum Arbeiten und Feiern einladen.
![](https://www.stephanuskirche-gebersdorf.de/wp-content/uploads/2020/04/IMGP3977-1024x680.jpg)
![](https://www.stephanuskirche-gebersdorf.de/wp-content/uploads/2020/04/IMGP3992-1024x680.jpg)
![](https://www.stephanuskirche-gebersdorf.de/wp-content/uploads/2020/04/IMGP3985-1-1024x680.jpg)
![](https://www.stephanuskirche-gebersdorf.de/wp-content/uploads/2020/04/IMGP3986-680x1024.jpg)
![](https://www.stephanuskirche-gebersdorf.de/wp-content/uploads/2020/04/IMGP3978-1-1024x680.jpg)
![](https://www.stephanuskirche-gebersdorf.de/wp-content/uploads/2020/04/IMGP3982-1024x680.jpg)
![](https://www.stephanuskirche-gebersdorf.de/wp-content/uploads/2020/04/IMGP3981-1024x680.jpg)
Sofern die Räume nicht für kirchliche Zwecke belegt sind, können sie für Veranstaltungen auch mit nichtkirchlichem Charakter genutzt werden. Dabei sollen in der Reihenfolge berücksichtigt werden:
1. Gruppen oder Personen, die der Evangelischen Kirche in besonderer Weise nahestehen ( z. B. haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende der Gemeinde, Vereine mit entsprechendem Charakter, Festgesellschaften nach Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten oder Begräbnissen);
2. Gemeinnützige, kommunale oder gewerbliche Verbände oder Veranstaltungen (z.B. Bildungsveranstaltungen, schulische Veranstaltungen, Vereinssitzungen, Prüfungen, Wahllokal, Stadtteilinitiativen, Eigentümerversammlungen);
3. Die Vergabe der Räume für Veranstaltungen mit ausschließlich privatem Charakter ( z. B. Geburtstagsfeiern) soll nur zurückhaltend erfolgen. Aufgrund der aktuell hohen Belegung ist hier auch nur noch eine Vermietung an Gemeindemitglieder möglich.
Hier können Sie unsere Nutzungsordnung und die Hausordnung herunterladen: