Vermietungen

Unser Gemeindehaus hat wunderschöne Räume, die zum Arbeiten und Feiern einladen.

Sofern die Räume nicht für kirchliche Zwecke belegt sind, können sie für Veranstaltungen auch mit nichtkirchlichem Charakter genutzt werden. Dabei sollen in der Reihenfolge berücksichtigt werden:

1. Gruppen oder Personen, die der Evangelischen Kirche in besonderer Weise nahestehen ( z. B. haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende der Gemeinde, Vereine mit entsprechendem Charakter, Festgesellschaften nach Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten oder Begräbnissen);

2. Gemeinnützige, kommunale oder gewerbliche Verbände oder Veranstaltungen (z.B. Bildungsveranstaltungen, schulische Veranstaltungen, Vereinssitzungen, Prüfungen, Wahllokal, Stadtteilinitiativen, Eigentümerversammlungen);

3. Die Vergabe der Räume für Veranstaltungen mit ausschließlich privatem Charakter ( z. B. Geburtstagsfeiern) soll nur zurückhaltend erfolgen. Aufgrund der aktuell hohen Belegung ist hier auch nur noch eine Vermietung an Gemeindemitglieder möglich.

Hier können Sie unsere Nutzungsordnung und die Hausordnung herunterladen:

Nutzungsordnung.pdf

Hausordnung.pdf