Gott wendet sich allen zu

Symbolbild: Bibel

Für viele Menschen ist eine traditionelle kirchliche Bestattung der würdevollste Rahmen für den Abschied von einem geliebten Menschen. Doch weil die Zahl der Kirchenaustritte seit Jahren auf hohem Niveau liegt, steigt auch die Zahl derer, die zwar kirchlich geprägt, aber eben konfessionslos sind – und deren Angehörige gleichwohl religiösen Trost erhoffen.

Eine kirchliche Bestattung ist aber nicht einfach eine Wahlleistung, die Angehörige beim Bestatter nach Gutdünken „zubuchen“ können. Es geht bei einer Bestattung vor allem um den Trost für die Angehörigen. Deshalb ist es letztlich in die Verantwortung der Pfarrerin, des Pfarrers gestellt, ihrer Bitte um eine kirchliche Bestattung zu folgen.

Den Ausschlag dafür könnte geben, dass der aus der Kirche Ausgetretene doch noch eine religiöse Bindung hatte. Ein anderer Grund könnten besonders dramatische Todes­umstände sein, die die Angehörigen tief in Trauer stürzen – etwa eine Gewalttat, ein böser Unfall, ein quälendes Sterben.

Wenn sich Angehörige Trost im christlichen Glauben erhoffen, dann muss eine Pfarrerin, ein Pfarrer schon massive Gründe haben, sich dieser Bitte zu verweigern. Es gehört zu ihrer wichtigsten Aufgabe, an das biblische Versprechen zu erinnern, dass sich Gott den Menschen ohne Ansehen ihrer Person und ihrer religiösen Verdienste zuwendet. Seelsorge an Trauernden und ein würdevoller Abschied vom Toten sind kein strenges Exklusivrecht für Kirchenmitglieder, sondern sollen auch anderen Trauernden offenstehen.

So heißt es zum Beispiel in den „Grund­linien kirchlichen Handelns“ der evangelischen Nordkirche von 2020: „Ein Gottesdienst anlässlich einer Bestattung kann auf Wunsch trauernder Gemeindeglieder als Ausdruck der Seelsorge und Anteilnahme stattfinden – auch dann, wenn die verstorbene Person selbst nicht Mitglied einer Kirche war.“ Aber auch in einem solchen Fall wird die Rede sein von der christlichen Auferstehungshoffnung.

Und was kostet eine Trauerfeier? Auch wenn Pfarrer oder Kirchengemeinde es weder einfordern noch erwarten: Für die kirchliche Bestattung eines Ausgetretenen, der sich Jahre, wenn nicht Jahrzehnte die Kirchensteuer sparte, ist eine finanzielle Anerkennung nicht falsch. Solidarität und Gemeinschaft sind keine Einbahnstraße.
Denn hinter jedem Pfarrer, jeder Pfarrerin stehen eine Gemeinde und zahlreiche Sozialeinrichtungen, eine umfassende Infrastruktur, die Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler. Sie alle verdienen Respekt und Anerkennung.


Eduard Kopp
Aus: „chrismon“, das Monatsmagazin der evangelischen Kirche. www.chrismon.de