In Stephanus standen 9 Personen zur Wahl, von denen bis zu 4 Personen direkt gewählt werden konnten.
Wahlergebnis
Direkt gewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):
Christian Fenn
Wilfried Kohl
Jürgen Staub
Erika Zahn
Zusätzlich wurden am 4. November berufen:
Ingrid Fischer
Martin Neidiger
Die neu gewählten Kirchenvorstände werden am 1. Advent in ihr Amt eingeführt und ihre Arbeit aufnehmen. Sie tragen die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Gemeinden, Personalentscheidungen und die Gestaltung des Gemeindelebens. Ihr Engagement ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kirchlichen Gemeinschaft und zur Förderung des christlichen Glaubens.
Pfarrerin Gabriele Edelmann-Richter für den Vertrauensausschuss
In rund 1.500 Kirchengemeinden wurden für 1285 Kirchenvorstände etwa 8500 neue Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gewählt, die für die nächsten sechs Jahre gemeinsam mit den Hauptberuflichen die Leitung ihrer Gemeinden übernehmen werden.
In Stephanus standen 9 Personen zur Wahl, von denen bis zu 4 Personen direkt gewählt werden konnten.
Wir haben heute folgendes Wahlergebnis festgestellt
Direkt gewählt wurden (in alphabetischer Reihenfolge):
Christian Fenn
Wilfried Kohl
Jürgen Staub
Erika Zahn
Ganz herzlichen Dank an alle Kandidatinnen und Kandidaten für Ihre Bereitschaft, sich bei unserer KV-Wahl 2024 aufstellen zu lassen.
Sie können die Wahl bis zum 03.11.2024 anfechten.
Mein großer Dank geht auch an die Mitglieder des Vertrauensausschusses, die mit großem Einsatz zur erfolgreichen KV-Wahl in unserer Stephanus Kirchengemeinde beigetragen haben.
Nach der vorgeschriebenen Einspruchsfrist werden noch zwei weitere Personen in unseren neuen KV berufen. Die neu gewählten Kirchenvorstände werden am 1. Advent in ihr Amt eingeführt und ihre Arbeit aufnehmen. Sie tragen die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Gemeinden, Personalentscheidungen und die Gestaltung des Gemeindelebens. Ihr Engagement ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kirchlichen Gemeinschaft und zur Förderung des christlichen Glaubens.
Pfarrerin Gabriele Edelmann-Richter für den Vertrauensausschuss
Das Gelände rund um das Gemeindehaus und rund um die Kirche muss wieder winterfest gemacht werden. Er wäre prima, wenn Sie für ein paar Stunden mithelfen könnten. Das kann ganz spontan sein ohne Voranmeldung. Jede helfende Hand wird gebraucht!
„Und wenn alle anderen in den Graben springen, dann springst du hinterher?“ Mit dieser rhetorischen Frage nahm mir mein Vater den Wind aus den Segeln, wenn ich unbedingt etwas haben wollte, was „alle anderen“ doch auch hatten. Echt nervig, mein Vater! Später erfuhr ich von ihm, dass er selbst viele Jahre zuvor gegen seinen Willen in „den Graben springen“ musste und Soldat im Zweiten Weltkrieg wurde. Und mir wurde immer mehr klar, dass mir mein Vater mit diesem nervigen Graben-Spring-Spruch den Eigensinn stärkte. Dafür bin ich ihm dankbar!
Denn es ist ja viel bequemer, jede „Mode“ mitzumachen, als mir selbst überlegen zu müssen, was jetzt für mich dran ist. Da kann man schon mal zum Einzelgänger werden und muss dann auch ein gewisses Maß an Einsamkeit in Kauf nehmen. Aber es lohnt sich eben auf die Länge des Lebens gesehen doch, wenn man sich nicht „verbiegen“ lässt.
Somit verstehe ich den Monatsspruch für Juli als eine Rückenstärkung. Dieses Gebot ist aber auch eine ernste Mahnung, dass ich nicht mit den „Wölfen heule“. Wer oder was allerdings die „Wölfe“ sind, die „Unrecht“ ausüben, ist nicht immer leicht zu entscheiden. „Das Recht der Mehrheit“ ist jedenfalls kein zuverlässiges Kriterium. Im Unrechtsstaat der Nationalsozialisten sagte die Widerstandsaktivistin Sophie Scholl (1921 – 1943) bei ihrer Vernehmung die hellsichtigen Worte: „Das Gesetz ändert sich, das Gewissen nicht.“
Liebe Gemeinde, „Stimm für Kirche“ – unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt. 9 Männer und Frauen aus unserer Gemeinde haben sich zur Kandidatur bereit erklärt.
Das heißt, sie sind bereit, sich mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde. Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe.
Der Vertrauensausschuss hat den endgültigen Wahlvorschlag aufgestellt. Er enthält folgende Namen in alphabetischer Reihenfolge:
Walter Albert
Christian Fenn
Ingrid Fischer
Wilfried Kohl
Martin Neidiger
Olaf Pirk
Jürgen Staub
Monika Werthner
Erika Zahn
Bitte merken Sie sich den 20. Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelische Stephanus-Gemeinde.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie automatisch mit der Post.
Es gibt Situationen, da weiß und kann man nicht weiter! Diese ausweglose Lage kann einen entmutigen und kopflos machen. Besonders, wenn sie sich lange hinzieht. Da leidet die Studentin Lina an bedrückender Einsamkeit, weil in der Corona-Pandemie direkte Kontakte zu Mitstudierenden zu gefährlich sind. Doch endlich verbessert sich nach Monaten die Infektionslage wieder und die meisten Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Ihren persönlichen „Freedom-Day“ im Frühjahr 2022 notiert sich Lina rot in ihrem Kalendarium. Diesen „Freiheits-Tag“ will sie sich merken.
Um das Jahr 1.200 vor Christus befreite Gott das Volk Israel aus der Sklaverei in Ägypten. Endlich! Doch da tat sich vor den Israeliten auf ihrem Weg in das verheißene Land der Freiheit ein schier unüberwindbares Hindernis auf: das Schilfmeer. Zudem jagten ihnen ägyptische Soldaten mit Streitwagen hinterher, um sie grausam zu bestrafen und erneut zu versklaven. Kein Wunder, dass die Israeliten in Panik gerieten. Und Gott hörte ihr Schreien am Schilfmeer, wie er ihr Stöhnen und Schreien unter der Sklaverei gehört hatte. Durch Mose machte Gott seinem Volk erneut den Weg frei, durch das Meer hindurch.
Die wunderbare Befreiung aus der Sklaverei mit der Rettung am Schilfmeer ist zu einem Urdatum für das Volk Israel geworden. Jahr für Jahr denken sie dankbar daran. Es bestimmt ihre DNA und gibt ihnen Kraft für die konkret zu bewältigenden Aufgaben.
Liebe Gemeinde, „Stimm für Kirche“ – unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt. 9 Männer und Frauen aus unserer Gemeinde haben sich bis jetzt zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt, sie sind bereit, sich mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde. Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe.
Dazu bekommen Sie, liebe Gemeinde heute wichtige Informationen. Der Vertrauensausschuss hat den vorläufigen Wahlvorschlag aufgestellt. Er enthält folgende Namen in alphabetischer Reihenfolge:
Walter Albert
Christian Fenn
Ingrid Fischer
Wilfried Kohl
Martin Neidiger
Olaf Pirk
Jürgen Staub
Monika Werthner
Erika Zahn
Sie können weitere Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Dazu gilt eine Frist von 10 Tagen, die am 12.Juni 2024 endet. Geben Sie Ihre Vorschläge bitte in diesem Zeitraum an den Vertrauensausschuss, bzw. ans Pfarramt. Der Vertrauensausschuss muss Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlvorschlag aufnehmen, wenn sie wählbar sind und von mindestens 20 wahlberechtigten Gemeindemitgliedern schriftlich vorgeschlagen wurden. Dabei sind Geburtsdatum, Wohnung und Beruf zu nennen.
Bitte merken Sie sich den 20.Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelische Stephanus-Gemeinde. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie automatisch mit der Post.
Vielleicht haben Sie sich schon Gedanken dazu gemacht, für unseren neuen Kirchenvorstand zu kandidieren. Erste Vorschläge aus der Gemeinde hat unser Vertrauensausschuss bereits bis Anfang Mai gesammelt.
Falls Sie sich eine Kandidatur vorstellen können oder eine Kandidatin oder einen Kandidaten gerne vorschlagen möchten, tun Sie das bitte spätestens bis zum 27.Mai persönlich im Pfarramt (oder per Mail ans Pfarramt).
Aufgaben unseres kirchlichen Leitungsgremiums
Der Kirchenvorstand
verantwortet die Gestaltung des geistlichen Lebens und setzt Schwerpunkte bei Gemeindeaktivitäten.
ist beratend tätig und wirkt mit bei der Ausrichtung der Kinder-, Konfirmanden-, Jugend-, Familien-, und Seniorenarbeit.
ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen und der Immobilien: Kirche, Gemeindehaus, Kindergarten.
wirkt bei der Besetzung der Pfarrstelle und anderen Arbeitsplätzen in der Gemeinde mit.
vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit.
Neben markanten Kompetenzen, guten Ideen und der Bereitschaft diese umzusetzen, sollten Sie Freude am Umgang mit Menschen haben. Außerdem sollte ein KV-Mitglied auch Zeit für ca. 6-8 Sitzungen pro Jahr mitbringen. Das Mindestalter für eine Kandidatur beträgt 18 Jahre. Die Amtszeit ist angesetzt auf sechs Jahre, ein vorzeitiges Ausscheiden ist möglich. Bei Rückfragen können Sie gerne mich oder unsere bisherigen KV-Mitglieder ansprechen.
Alles erlaubt, das hört sich gut an. Es öffnet die Grenzen ins Land der Freiheit. Und das fühlt sich auch gut an. Was für ein Geschenk es ist, in einem freien Land zu leben, kann ich ermessen, wenn ich sehe, wie anders es anderswo ist. Frauen dürfen sich in der Öffentlichkeit nur verschleiert zeigen, Mädchen nicht in die Schule gehen, Menschen werden durch Kameras überwacht und für das kleinste Fehlverhalten bestraft.
Ich selber könnte, wenn ich wollte, im Bikini durch die Innenstadt gehen oder mit 200 Sachen über die Autobahn rasen. Viel wichtiger aber ist mir, dass ich meine Meinung sagen darf, ohne Angst zu haben, und Christin sein darf, ohne mich verstecken zu müssen.
Alles erlaubt, sagt auch Paulus und öffnet die Grenzen ins Land der Freiheit. Und dann folgt doch ein „Aber“. Ja, ich darf mir alle Freiheiten nehmen. Aber vorher mahnt Paulus an, mich zu fragen: Dient es zum Guten? Denn wenn ich Unheil bewirke, wenn ich die Würde anderer verletze oder auf Kosten der Zukunft lebe, dann braucht meine Freiheit ein „Aber“, eine selbst gewählte Grenze. Und auch dort, wo ich mir selber schade, sollte ich mir Einhalt gebieten.
Denn auch das ist mir erlaubt: mein Freiheitsrecht hintenanzustellen um anderer oder meiner selbst willen: Ich kann überprüfen, ob meine Einkäufe fair gehandelt sind. Ich muss nicht lästern über das, was meinem Gegenüber heilig ist. Ich kann auf die Flugreise verzichten, um das Klima zu schonen. Und darf auch dem, was mir selber schadet, eine Absage erteilen.